Bei jedem dritten Kind besteht der Verdacht auf eine Sehschwäche oder Augenerkrankung, die durch einen Augenarzt abgeklärt werden sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Betriebskrankenkassen in Bayern, die von Februar bis April dieses Jahres in 13 bayerischen Kindertagesstätten durchgeführt wurde.
Im Rahmen einer orthoptischen Reihenuntersuchung wurden rund 850 Kinder im Alter zwischen 2 und 6 Jahren auf ihre Augengesundheit überprüft. Bei jedem dritten Kind wurde der Verdacht auf eine Fehlsichtigkeit ermittelt, in acht Prozent der Fälle eine Schielerkrankung. Bereits jedes elfte Kind trägt eine Brille, über die Hälfte davon hatte wiederum einen auffälligen Befund. Aber: Nur 16 Prozent der untersuchten Kinder hatten nach Aussage der Eltern bereits an einer augenärztlichen Untersuchung teilgenommen.
„Dies sind ernst zu nehmende Ergebnisse, denn Augenerkrankungen verwachsen sich nicht und sollten deshalb frühzeitig durch einen Augenarzt diagnostiziert und behandelt werden“, erklärte Melanie Huml, Staatssekretärin am bayerischen Gesundheitsministerium und Schirmherrin der Aktion heute bei einem Pressegespräch.
Schielen ist nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern oft auch eine schwere Sehbehinderung. Schielende Babys und Kleinkinder brauchen eine möglichst frühzeitige Behandlung. Sechzig bis neunzig Prozent aller Schielkinder entwickeln ohne Behandlung eine einseitige Amblyopie. „Meist fällt den Eltern die Beeinträchtigung der Sehstärke bei ihrem Kind gar nicht auf. Das gesunde Auge gleicht den Fehler aus, wodurch das schwache Auge das Sehen immer mehr verlernt. Wird diese Schielschwachsichtigkeit nicht rechtzeitig bis zum 3. Lebensjahr entdeckt und behandelt, bleibt sie lebenslang bestehen und kann schlimmstenfalls zur einseitigen Erblindung führen“, stellte Kerstin Ludewig vom BKK Landesverband Bayern fest.
„Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass ein hoher Aufklärungsbedarf bei den Eltern besteht“, so Dr. Matthias Klopfer, Oberarzt der Kinder- und Schielambulanz am Klinikum rechts der Isar der TU München. „Versäumtes lässt sich nur innerhalb der ersten Lebensjahre, im günstigsten Fall bis zum Einschulungsalter nachholen, denn das Sehvermögen entwickelt sich vor allem in den ersten Lebensjahren durch das Zusammenspiel von Gehirn und Augen.“ Werden Sehstörungen bis zum 3. Lebensjahr entdeckt, können sie in vielen Fällen rechtzeitig behandelt werden.
Mit Hilfe von Brillen, einer Abklebetherapie, speziellen Augenübungen oder einer Operation lassen sich Sehstörungen meist erfolgreich beheben. „Leider weisen die gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder auch mit der neuen U7a-Untersuchung noch eine Vorsorgelücke auf. Mit dem einfachen Sehtest beim Kinderarzt lassen sich aber viele Formen von Fehlsichtigkeiten nicht diagnostizieren“, führte Dr. Ernst Höfling, in Ottobrunn niedergelassener Augenarzt, aus. Diese Vorsorgelücke wurde haben die Betriebskrankenkassen mit „BKK Starke Kids“ geschlossen. Seit zwei Jahren bieten sie eine Augenuntersuchung für Versicherte ab dem 20. Lebensmonat bei einem auf Kleinkinder spezialisierten Augenarzt an.
Pressesprecherin:
Manuela Osterloh, Tel. 089 / 74579421, osterloh@bkk-lv-bayern.de