Der ermäßigte Beitragssatz (dieser gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld) beträgt 13,4 % plus 0,9 % Sonderbeitrag – dieser ist durch die Mitglieder zu erbringen. Die Beiträge werden wie bisher von den Krankenkassen eingezogen und anschließend direkt an den Gesundheitsfonds weiter geleitet.
Der Zusatzbeitrag
Erhält eine Krankenkasse weniger Geld aus dem Fonds, als sie für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten benötigt, muss sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Dieser darf nicht höher als maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Bei Zusatzbeiträgen bis zu acht Euro erfolgt keine Einkommensprüfung; sollte der Zusatzbeitrag jedoch höher sein, erfolgt eine individuelle Einkommensprüfung durch die Krankenkasse.
Die Prämienzahlung
Erhält eine Krankenkasse mehr Geld aus dem Fonds, als sie für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten benötigt, kann sie Geldprämien an die Versicherten auszahlen.