Es gibt viele gute Gründe, sich bei einer Betriebskrankenkasse zu versichern. Ein umfangreicher Versicherungsschutz, zahlreiche Zusatzangebote und ein prima Service sprechen für sich.
Ein Wechsel zu einer Betriebskrankenkasse funktioniert ganz einfach.
Falls Sie bereits 18 Monate bei Ihrer jetzigen Kasse versichert sind, können Sie mit einer Frist von 2 Kalendermonaten eine neue Krankenkasse wählen. Dies gilt für freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte gleichermaßen.
Beispiel
- Schriftliche Kündigung geht bei bisheriger Kasse am 28.10.2010 ein
- Kündigung bei bisheriger Kasse wird wirksam zum 31.12.2010
- BKK Mitglied ab 1.1.2011
Zur Kündigung genügt ein formloses Schreiben an Ihre bisherige Krankenkasse. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Senden Sie die Kündigungsbestätigung und Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte so schnell wie möglich an die BKK, da diese Sie erst als Mitglied aufnehmen kann, wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt. Daraufhin erhalten Sie von Ihrer BKK umgehend eine Mitliedsbescheingung. Diese müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber (Arbeitsamt, Hochschule etc) vorlegen. Die neue Versichertenkarte bekommen Sie unverzüglich zugeschickt.
Die Bindungsfrist bei der neuen Krankenkasse beträgt 18 Monate. Falls Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif entscheiden, beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre. In diesem Zeitraum können Sie nicht mehr zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Ausnahme
- Ihre Krankenkasse erhebt erstmals während der 18-monatigen Bindungsfrist einen Zusatzbeitrag. Dann können Sie sich bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Monats zu einem Wechsel entschließen.
- Das gleiche gilt, wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht
- oder wenn Ihre Krankenkassse die Prämienausschüttung verringert.