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Es gibt viele gute Gründe, sich bei einer Betriebskrankenkasse zu versichern. Ein umfangreicher Versicherungsschutz, zahlreiche Zusatzangebote und ein prima Service sprechen für sich.

Ein Wechsel zu einer Betriebskrankenkasse funktioniert ganz einfach.

Falls Sie bereits 18 Monate bei Ihrer jetzigen Kasse versichert sind, können Sie mit einer Frist von 2 Kalendermonaten eine neue Krankenkasse wählen. Dies gilt für freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte gleichermaßen.

Beispiel

Zur Kündigung genügt ein formloses Schreiben an Ihre bisherige Krankenkasse. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb von 2 Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Senden Sie die Kündigungsbestätigung und Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag bitte so schnell wie möglich an die BKK, da diese Sie erst als Mitglied aufnehmen kann, wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt. Daraufhin erhalten Sie von Ihrer BKK umgehend eine Mitliedsbescheingung. Diese müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber (Arbeitsamt, Hochschule etc) vorlegen. Die neue Versichertenkarte bekommen Sie unverzüglich zugeschickt.

Die Bindungsfrist bei der neuen Krankenkasse beträgt 18 Monate. Falls Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für einen Wahltarif entscheiden, beträgt die Bindungsfrist 3 Jahre. In diesem Zeitraum können Sie nicht mehr zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Ausnahme