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Zuzahlungen
Für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben, die von allen gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen sind. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind bis auf Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten von allen Zuzahlungen befreit.