Zuzahlungen
Für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben, die von allen gesetzlich Krankenversicherten zu zahlen sind. Der Eigenanteil beträgt grundsätzlich 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind bis auf Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten von allen Zuzahlungen befreit.
- Arztbesuch
Praxisgebühr von jeweils 10 Euro pro Quartal beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten.
Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn dieser Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
- Arznei- und Verbandmittel
Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
- Heilmittel, Häusliche Krankenpflege
Zuzahlung von 10 % der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
- Hilfsmittel
Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.
- Soziotherapie, Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
- Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
- Krankenhaus
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
- Fahrkosten
10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Zahnersatz
50 % der Kosten (Zuzahlung vermindert sich um 10 % bzw. weitere 5%, wenn der Versicherte in den letzten fünf bzw. zehn Jahren regelmäßig Zahnpflege betrieben und die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat).