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Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit Ihrer BKK Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.

Die BKK übernimmt sämtliche Kosten für

Bisher bekamen Versicherte von ihrer BKK einen prozentualen Zuschuss zu den tatsächlich vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan veranschlagten Beträgen. Ab Jahresbeginn werden diese prozentualen Zuschüsse durch Festzuschüsse ersetzt, die sich nach dem jeweiligen zahnärztlichen Befund richten.

Der Festzuschuss entspricht 50 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Er erhöht sich um 20 %, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 %.

Das allseits bekannte Bonusheft ist also weiter von großer Bedeutung. Lassen Sie sich deshalb vom Zahnarzt die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen eintragen. Übrigens: Für reine Vorsorgeuntersuchungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen.

Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen) übernimmt die BKK 80% der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung. Sie erstattet den Restbetrag, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen wird.