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Transport- und Fahrkosten sind vorgesehen bei stationären Leistungen, z.B. stationäre Vorsorgemaßnahmen, Krankenhausbehandlung und Rettungsfahrten zum Krankenhaus.
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Ausnahme: zwingende medizinische Gründe und vorherige Genehmigung durch die BKK: