Transport- und Fahrkosten sind vorgesehen bei stationären Leistungen, z.B. stationäre Vorsorgemaßnahmen, Krankenhausbehandlung und Rettungsfahrten zum Krankenhaus.
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Ausnahme: zwingende medizinische Gründe und vorherige Genehmigung durch die BKK: