
Die ärztliche Behandlung umfasst alle Beratungen, Untersuchungen, Diagnostikverfahren, Behandlungen und Operationen, die notwendig sind. Dazu gehören auch die Bereiche Gesundheitsvorsorge und Empfängnisregelung sowie Psychotherapie.
Seit 1.1.2004 hat der Patient eine Praxisgebühr von jeweils 10 € pro Quartal beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten zu entrichten.
Ausnahmen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt oder zu einem Psychologischen Psychotherapeuten überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn dieser Besuch in dasselbe Quartal fällt. Für Untersuchungen zur Vorsorge (Zahnkontrolle), zur Früherkennung (z.B. Brustkrebs) und für Schutzimpfungen wird keine Praxisgebühr fällig.