
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen (sog. „Offene Badekuren“) werden spezielle Angebote in anerkannten Kurorten genutzt. In Absprache mit dem behandelnden Arzt können Sie unter den anerkannten Badeorten frei wählen.
Die BKK übernimmt für die ärztliche Behandlung 100 % der Kosten, für die Kurmittel 90 %. Zu den übrigen Kosten wie Unterkunft und Verpflegung gewährt die BKK einen Zuschuss bis zu 13 Euro pro Tag. Die Wiederholung einer ambulanten Vorsorgekur ist generell nach drei Jahren möglich, es sei denn, gesundheitliche Gründe erfordern einen kürzeren Zeitabstand.
Die ambulante Rehabilitation wird in zugelassenen wohnortnahen Einrichtungen erbracht und umfasst in der Regel 20 Behandlungstage.
Reichen ambulante Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen nicht aus, übernimmt die BKK die Kosten für eine dreiwöchige stationäre Behandlung in einer geeigneten Kurklinik. Stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen können grundsätzlich nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, entrichten für die Dauer der Behandlung einen Eigenanteil von täglich 10 Euro für die Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitation sowie einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.