Die BKK|
 Leistungen|
 Mitgliedschaft|
 Presse|
 Aktuelles|
 Gesundheit|
 Betriebsservice|
Kontakt
Impressum
Wird ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, haben BKK Versicherte die freie Wahl unter den nächstgelegenen geeigneten Krankenhäusern.

Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus übernimmt die BKK die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel.

Bei einer Krankenhausbehandlung müssen Sie pro Tag einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Euro leisten (begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr)..