Wenn Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung.
- Danach erhalten Sie von der BKK Krankengeld und zwar bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Krankheit.
- Die Höhe beträgt 70% des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes
- Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden berücksichtigt.
- Als Berechnungsgrundlage gilt nunmehr ein Höchstbetrag von 125,00 Euro täglich.
- Hieraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 87,50 Euro täglich.
- Außerdem übernimmt die BKK in der Regel die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die von diesem Krankengeld zu zahlen sind.