
Bei Hilfsmitteln (z.B. Hörgeräte, Rollstuhl, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe), fallen 10 % Zuzahlungskosten an, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.
Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 % je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 € pro Monat.
Hilfsmittelverträge - Ausschreibungen und Vertragsabsichten