Die BKK|
 Leistungen|
 Mitgliedschaft|
 Presse|
 Aktuelles|
 Gesundheit|
 Betriebsservice|
Kontakt
Impressum
Familienangehörige, deren monatliche Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Mini-Job") 400,00 € nicht übersteigen und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, sind beitragsfrei familienversichert. Bei solchen Angehörigen, die ausschließlich andere Einkünfte (z.B. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) haben, liegt diese Grenze bei 355,00 €.