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Impressum
Als BKK Versicherter kann man in zahlreichen Ländern die Leistungen des dortigen Gesundheitssystems in Anspruch nehmen.

Hierzu zählen die EWR-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

sowie die Abkommensstaaten:
Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Türkei, Tunesien.

Bitte sprechen Sie vor Urlaubsantritt mit Ihrer BKK und lassen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte oder für die Reise in einen Abkommensstaat die entsprechende Anspruchsbescheinigung ausstellen. Diese legen Sie im Bedarfsfall beim ausländischen Leistungserbringer vor. Die anfallende Behandlung wird Ihnen - wie in Deutschland - als Sachleistung gewährt.

Auch sind geplante med. Behandlungen im EU-Ausland (z.B. Zahnersatz) möglich. Die Behandlungskosten werden - begrenzt auf die Kosten, die in Deutschland entstanden wären - von der BKK erstattet. Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Krankenhausbehandlung im Ausland.

Vor einer solchen Behandlung sollten Sie sich allerdings mit Ihrer BKK in Verbindung setzen, da ggf. nach den geltenden deutschen Gesetzen ein Antrags- und Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, vor jeder Auslandsreise eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese ist meist sehr günstig und deckt die Kosten eines evtl. Rücktransportes, die ggf. höheren Eigenbeteiligungen oder die gesamten Behandlungskosten in Nicht-Abkommensstaaten ab.