Ihr Arzt wählt aus der Vielzahl an Medikamenten das Richtige für Sie aus. Bei Arzneimitteln gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für den Versicherten. Seit 1.1.2004 betragen diese 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine
Zuzahlungsbefreiung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung grundsätzlich.