
Seit 1. Juli 2006 können Patienten erstmals von Zuzahlungen bei preisgünstigen Arzneimitteln befreit werden. Dies ist möglich, wenn der Arzt dem Versicherten Präparate verschreibt, deren Preise mindestens 30 % unter den von den gesetzlichen Krankenkassen bestimmten Festbeträgen liegen. Bislang müssen Patienten pro Arzneimittel zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen.
Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente wird sich in regelmäßigen Abständen ändern und hängt u.a. auch davon ab, wieviele Hersteller Preissenkungen bekannt geben werden und zu welchem Zeitpunkt.
Seit Inkrafttreten der Regelung finden Sie alle 14 Tage die jeweils aktuelle Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel auf der Internetseite:
www.g-k-v.info