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Impfen nützt, Impfen schützt

Schutzimpfungen zählen zu den sinnvollsten medizinischen Präventionsmaßnahmen. Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch darauf. Grundsätzlich ausgenommen sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen. Die von der GKV bezahlten Schutzimpfungen orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.

Zu den von der STIKO allgemein empfohlenen Standard-Schutzimpfungen gehören derzeit Impfungen gegen

Um den Ausbruch spezieller Krankheiten, wie z.B. Tetanus und Diphtherie, auszuschließen, sind lebenslange regelmäßige Auffrischimpfungen erforderlich.

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Um sicherzustellen, dass der eigene Impfschutz ausreichend ist, sollten Arztbesuche u.a. auch dazu genutzt werden, den individuellen Impfpass überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls können dann daraufhin notwendig werdende Ergänzungs- oder Zusatzimpfungen vorgenommen werden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Betriebskrankenkasse, ob diese auch Impfungen über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus übernimmt.

Weitere Informationen zum Thema Impfen: