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Der Zusatzbeitrag

Seit dem 01.01.2009 erheben alle gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird. Die Beiträge der Mitglieder fließen seitdem gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zur Finanzierung ihrer Ausgaben Zuweisungen aus dem Fonds. Sofern diese Mittel nicht ausreichen, um den Finanzbedarf der Krankenkasse zu decken, muss ein Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erhoben werden. Die Krankenkassen können den Zusatzbeitrag entweder als Pauschale für alle Mitglieder oder einkommensabhängig festsetzen. Sofern die Pauschale 8 Euro nicht übersteigt, ist keine Einkommensprüfung erforderlich. Wird der Zusatzbeitrag jedoch nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbeitrag von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds berechnet, kann er maximal 37,50 Euro pro Monat betragen.

Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds unter:

Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag

Glossar zum Zusatzbeitrag in der GKV